03/04/2025 0 Kommentare
Bildungstage der Gebärdensprachgemeinschaft: Hospizarbeit und Sterbebegleitung
Bildungstage der Gebärdensprachgemeinschaft: Hospizarbeit und Sterbebegleitung

Herzliche Einladung zu den diesjährigen Bildungstagen, die in der Zeit vom 16.05. - 18.05.2025 im Bergkloster 1, 59909 Bestwig, stattfinden.
Beginn ist am Freitag, den 16.05.2025, um 16:00 Uhr. Foto Pressestelle SMMP
Anreise und Zimmerbezug sind ab 14:00 Uhr möglich.
Die Bildungstage enden am Sonntag, den 18.05.2025, nach dem Mittagessen (ca. 13:00/13:30 Uhr).
Thema dieses Jahres: Hospizarbeit und Sterbebegleitung
Referentin:
Brigitte Badke (hörend)
Dipl. Religionspädagogin und Caritaswissenschaftlerin,
13 Jahre Koordinatorin der ambulanten Hospizdienste
Inhalt:
- Sterben - immer noch ein Tabu-Thema?
- Hoffnungen - Ängste
- Persönliche Vorbereitung auf das Lebensende: formal (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) und spirituell
- Kommunikation am Lebensende
- Die Versorgungsstruktur: welche Formen von Begleitung am Lebensende gibt es? (stationär – ambulant; an wen kann ich mich wenden?)
- Hilfsmittel und -angebote im häuslichen Bereich
Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung betragen für die gesamten 3 Tage 80,- € pro Person.
Anmeldungen bitte schriftlich per Post oder Mail.
Ich (Name) nehme teil und melde mich verbindlich zu den
Bildungstagen im Bergkloster Bestwig an.
Den Teilnahmebeitrag von 80€ (pro Person) bitte bei Anmeldung auf folgendes Koto überweisen:
Empfänger: Erzbischöfliches Generalvikariat
Bank für Kirche und Caritas
IBAN: DE08472603070010701900
Verwendungszweck: 241602, Bildungstage für Gehörlose und Name
Betrag: 80€ (por Person)
Anschrift:
Erzbischöfliches Generalvikariat
Sr. Judith Beule,
Domplatz 15, 33098 Paderborn
Oder: E-Mail: judith.beule@erzbistum-paderborn.de
Die Teilnehmendenzahl ist auf 30 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist der 07.04.2025.
Anmeldungen gelten nur in Verbindung mit der Zahlung des Eigenanteils von 80,- € pro Person.
Bitte beachten: Bei Rücktritt/Absage bis 4 Wochen vor Beginn der Bildungstagung müssen wir eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags berechnen. Danach werden 100% des Teilnahmebeitrags als Stornogebühr berechnet.
Ein wichtiger Hinweis: Die Teilnahme ist vorrangig für Menschen, die Taub sind oder der Gebärdensprachgemeinschaft angehören. Freitag gibt es keine Übersetzung von Lautsprache in Gebärdensprache oder umgekehrt. Am Samstag sind Gebärdensprachdolmetscher:innen anwesend.
Wir freuen uns auf euch, auch Taube Menschen aus anderen Bistümern sind herzlich willkommen!!!
Sr. Judith Beule (Koordinatorin der Seelsorge für und mit Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen und Taubblinde Menschen im Erzbistum Paderborn
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